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IG-Hund Informationen

Diese Interessen-Gemeinschaft wurde 2004 in Münster gegründet von

1. Aktuelles ab 2007 Interessengemeinschaft Hund in Münster,
2. städtisches Veterinäramt Münster,
3. u.a. Verein Mensch & Hund im Münsterland e.V.,
4. Ordnungamt Münster .

In jenem Jahr ist auch die Broschüre „Hund in Münster“ erschienen, aus der wir unten zitieren.
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Münster. In einer konzertierten Aktion informierte MHM e.V. am 12.August 2006 (hier an der Promenade) über Hundehaltung in Münster.
Den ganzen Tag standen Vereine, das Veterinär- und Ordnungsamt der Stadt Rede und Antwort.

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Die Passanten (hier Ludgeristraße) interessierten sich vor allem für das Kurs-Angebot.
Nach Angaben des Ordnungsamtes betragen die Bußgelder mehr als 10.000 Euro pro Jahr, meist wegen Missachtung des Leinenzwangs.

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Interessengemeinschaft Hundehaltung und mehr in Münster

Mitglieder sind:

* Die Hundesportvereine in MünsterDie Kreisjägerschaft MünsterDie Tierschutzvereine in MünsterDas Ordnungsamt der Stadt Münster
* Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Stadt Münster

Was wollen wir:

Unser Hauptanliegen ist es, das Miteinander und das Zusammenleben von Hundebesitzern und Nicht-Hundebsitzern zu fördern.

Dazu bekommt der Bürger von uns sachliche Informationen, denn Aufklärung beugt Missverständnissen immer vor und ermöglicht gegenseitiges Verständnis und Toleranz.

Auch den Mitmenschen, die Angst vor Hunden haben, wollen wir helfen.

Die beteiligten Vereine und Organisationen stehen für alle Fragen zum Thema Hund zur Verfügung.

Lernen Sie eine neue Fremdsprache!
oder
Wie sage ich es meinem Hund ?

von Dr. Roland Otto, Amtstierarzt der Stadt Münster

Das Interpretieren einer Sprache, die aus Zeichen bzw. Signalen besteht, wird immer schwieriger. Der natürliche Umgang mit Tieren wird in einer Welt, die zwar hochtechnisiert ist – sich aber immer weiter von der Natur entfernt – zu einem Problem für Menschen und Tiere.

Seit in NRW durch Gesetze die Hunde in „gefährliche“ und „ungefährliche“ Rassen eingeteilt wurden, ist das Halten von Hunde nicht gerade einfacher geworden. Trotz dieser Reglementierungen haben sich die Hunde nicht verändert. Was sich aber zweifellos verändert hat, ist das Bewusstsein der Hundehalter und der Nicht-Hundehalter. Es hat den Anschein, als seien mit diesen Rechtsvorschriften die Fronten eher verhärtet worden. Die Diskussion über das Halten von Hunden in der Stadt wurde und wird noch immer mit vielen Emotionen geführt.

Alle genannten Vereine und Institutionen in Münster engagieren sich – und nicht erst seit Inkrafttreten der Landeshunde-Verordnung bzw. des Landeshundegesetzes – für Sport und Spiel mit Hunden und damit gleichzeitig für das Verstehen der Hundesprache. Wer diese „Fremdsprache“ versteht, kann das Verhalten seines Hunde besser einschätzen und beeinflussen. Er lernt bei der Ausbildung die Bedürfnisse des Hundes kennen und weiß, welche Anforderungen der Mensch als Führer des Rudels (Gemeinschaft aus Hund und Mensch) zu erfüllen hat. Die Spezialisten, die die Ausbildung in den Vereinen betreuen, wissen, dass das Problem häufig am oberen Ende der Hundeleine zu finden ist: in 80% (der Ausbildung, sc. MHM) lernt der Mensch, 20% der Hund.

Da Hunde normalerweise im Rudel leben – und für einen Hund ist die Lebensgemeinschaft mit Menschen nichts anderes – kommt es darauf an, dem Hund einen festen Platz im Rudel zu geben. Gleichgültig ob schon als Welpe oder als ausgewachsenes Tier: vom ersten Tag, an dem der Hund zum Mitglied der Familie (bzw. des Rudels) wird, muss er lernen, was er darf oder nicht darf und ob sein Verhalten seiner Stellung im Rudel entspricht.

Ein Fehlverhalten des Hundes hat immer Konsequenzen; wenn nicht für den Hund, dann für den Halter – was z.T. dramatische Folgen haben kann.
Wenn der Mensch seine Rolle als Rudelführer nicht wahrnimmt, kann es passieren, dass diese Position durch den Hund eingenommen wird. Dieses „Fehlverhalten“ des Menschen wird der Hund als Rudelführer dann konsequent ahnden, z.B. durch Imponieren, Knurren, Zwicken oder Beißen.

Oft ist man geneigt, Hunde zu vermenschlichen. Auch diese Unsitte kann schwerwiegende Folgen haben.

Deshalb darf man mit der Ausbildung nicht warten, bis die ersten Probleme auftreten. Das Angebot der Hundevereine ist auf das Alter und den Entwicklungsstand der Hunde (bzw. der Menschen) abgestimmt.

* Welpenschule,
* Hundeführerschein,
* Team-Test,
* Begleithundprüfung,
* Leistungsprüfung,
* Brauchbarkeitsprüfung,
* Zuchttauglichkeitsprüfung oder Körungen,
* Sporthund jeder Art.

Auch in diesem Fall gilt:

„Informationen schaden dem, der sie nicht hat“

Lernen Sie Hundisch !
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Stadt Münster
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Schelmenstiege 1
48161 Münster-Roxel
Tel. 02534 / 971301 .

Unser Übungsgelände liegt im Norden von Münster.
Die großzügige Anlage bietet Platz für unsere vielen Angebote:

In nichtvereinsgebundenen Kursen wie

Welpenprägetagen, Junghundestunden und Erziehungskursen

bekommen junge und erwachsene Hundeführer für Ihren Hund Hilfestellung
beim Bindungsaufbau
beim Lehren des Grundgehorsams
beim Bewältigen von Alltagsproblemen
in der weiterführenden, dem Verein angeschlossenen Basisausbildung werden Übungen gefestigt, sportliche Angebote wie

Agility, Turnierhundesport (THS) und Obedience

ins Trainingsprogramm eingebunden. Nach abgeschlossener Grundausbildung besteht für Hundeführer, die sich dem Verein angeschlossen haben, die Möglichkeit, mit allen Hunderassen und Mischlingen eine vom Verband (VDH) anerkannte Begleithundeprüfung abzulegen, in der die bisher geleistete Ausbildung geprüft wird. Dies ist auch Einstiegsbedingung für alle weiterführenden Sportaktivitäten im Verband, wie z.B. Agility, THS und Obedience.

Aber, nicht nur deswegen gibt es Vereine!
Warum finden sich Hundebesitzer in einem Verein zusammen?
Warum macht das Zusammenleben mit dem Hund so eine Freude?
Warum gibt es Hunde, die im Alltag niemanden stören?
Wie schaffen Hundeführer die Verständigung untereinander?
Wie werden Vorbehalte von Nichthundebesitzern überwunden?

Rücksichtnahme und weniger egoistisches Denken zu vermitteln, sind dabei für die Hundeausbilder genauso wichtig wie eine tierschutzgerechte Ausbildung.

Voraussetzung dafür ist nicht nur geschultes Personal seitens der Vereine, sondern auch die Vernunft der Hundeführer, das Angebot unseres Vereins Mensch & Hund (MHM) zu nutzen, die Hunde dauerhaft sinnvoll auszulasten, mit ihnen zu arbeiten.

Wir sorgen im MHM e.V. dafür mit dem immer wieder interessant gestalteten Gehorsamtraining, den sportlichen Möglichkeiten und dem Alltagstraining in der Stadt. Dabei kümmern wir uns speziell um jedes einzelne Team, nicht nur bei den Erwachsenen, sondern auch schwerpunktmäßig im Jugendbereich. Eine weitere Aufgabe sieht unser gemeinnnütziger Verein darin, Senioren und Behinderten im Umgang mit dem Hund zu helfen. Dies von den Anfängen bis zu den Prüfungen. Sogar danach ist die Arbeit mit dem Hund nicht zu Ende. Ansprüche und Möglichkeiten sind nicht erschöpft. Einmal Erlerntes muss wiederholt werden, das Miteinander muss weitergehen.

Die Rangordnung im gemischten Rudel aus Mensch & Hund muss stimmen. Nur ein eingeordneter Hund ist ein zufriedener Hund.

Und auch wir lernen nie aus. Motiviert stellen wir uns neuen Aufgaben. Freude an Leistung bringt Erfolg, und Erfolg stärkt jedes Team.

Informieren können Sie sich bei

Ulla Boeckmann
1. Vorsitzende
0174-3851121
ulla-boeckmann-mhm@t-online.de

Bettina Engelhardt-Schmidt
Ausbildungswartin
0171-1958585
bengel-mhm@t-online.de

http://www.mhm-muenster.de

Das Ordnungsamt Münster beschreibt in der Broschüre Hund in Münster nur Grundlagen des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen von 2003. Alle Vorschriften muss der Hundehalter immer neu an den Fundstellen nachlesen, die das Ordnungsamt vermittelt. Links zum Ordnungsamt:
a.) mit Ende der Website Mensch & Hund e.V.
b.) innerhalb des Webauftritts MHM.
Der folgende Beitrag des Ordnungsamtes Münster ist zitiert aus der Broschüre „Hund in Münster“ (Münster, 2004):

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Informationen der Stadt Münster zur Umsetzung des Landeshundegesetzes

Das Landeshundegesetz NRW (LHundG) ersetzt seit dem 1.1.2003 die Landeshundeverordnung. Damit verbunden sind einige wesentliche Veränderungen gegenüber den bisherigen Regelungen. Die darüberhinausgehenden Bestimmungen der Stadt Münster bleiben weiterhin bestehen. Für alle Hunde (unabhängig von Rasse, Größe und Gewicht) gilt generell:

BETRETUNGSVERBOT

für Kinderspielplätze, Sandkästen, Schulhöfe, Sportanlagen, Schwimmbäder und Wochenmärkte,

PFLICHT ZUR ENTFERNUNG VON HUNDEDRECK

in Fußgängerzonen, auf Gehwegen, Grün- oder Spielflächen und Baumscheiben im Straßenraum,

LEINENPFLICHT

* in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr
* in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen
* auf Friedhöfen
* bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen
* in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten
* im Wald abseits von Wegen.

Für große Hunde (die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg haben) gilt eine zusätzliche Leinenpflicht

* innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

§ 3 „gefährliche Hunde“ (ehem. Anlage 1): Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier.
§ 10 „Hunde bestimmter Rassen (ehem. Anlage 2): Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastino Espaniol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu gilt eine zusätzliche Leinen- und Maulkorbpflicht

* außerhalb eines befriedeten Besitztums
* in Fluren, Aufzügen und Treppenhäusern
* auf Zuwegungen von Mehrfamilienhäusern

Das gleichzeitige Führen von mehreren Hunden der oben genannten Rassen durch eine Person ist unzulässig!

ERLAUBNIS ZUR HUNDEHALTUNG

Für alle namentlich aufgeführten Rassen gilt weiterhin die Erlaubnispflicht, das heißt:

* das Ordnungsamt prüft aufgrund eines Antrages, ob die Erlaubnis zum Halten des Hundes erteilt werden kann. Voraussetzung sind Volljährigkeit, Sachkunde und Zuverlässigkeit der Halterin/des Halters, Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip, Abschluß einer Hunde-Haftpflichtversicherung (500.000 EUR Personenschäden, 250.000 EUR sonstige Schäden) und ausbruchssichere Unterbringung ,
* jede weitere Aufsichtsperson muss die gleichen Voraussetzungen erfüllen, wie die Halterin / der Halter selbst (Sachkunde, Zuverlässigkeit, Fähigkeit zu sicherem Halten und Führen des Hundes) ,
* bereits aufgrund der Landeshundeverordnung erteilte Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen bleiben weiterhin gültig ,
* gefährliche Hunde nach § 3 des Gesetzes (sh. oben, sc.MHM) dürfen nur gehalten werden, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht .

Nach wie vor gilt, daß große Hunde (die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg haben) dem Ordnungsamt gemeldet werden müssen. Nachweise über Sachkunde, Kennzeichnung mit einem Mikrochip und Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht (500.000 EUR Personenschäden , 250.000 EUR sonstige Schäden sind erforderlich.

Weitere Fragen zum LHundG NRW
beantwortet Ihnen gerne das Ordnungsamt der Stadt Münster unter der Rufnummer 0251 / 492-3221. Informationen zu diesem Thema auch unter

www.muenster.de/stadt/ordnungsamt